Recht und Bauantrag

Eintragungsbekanntmachung: Was das Schreiben vom Grundbuchamt bedeutet

Nach dem Hauskauf landet irgendwann ein amtliches Schreiben vom Grundbuchamt im Briefkasten: die Eintragungsbekanntmachung. Viele Bauherren und Käufer sind im ersten Moment verunsichert, weil das Dokument förmlich klingt und voller Fachbegriffe steckt. Die gute Nachricht: In den meisten Fällen ist es eine reine Information darüber, dass eine Änderung im Grundbuch vorgenommen wurde.

Die Eintragungsbekanntmachung bestätigt, dass das Grundbuchamt eine Eintragung vollzogen hat, zum Beispiel den Eigentümerwechsel nach einem Kauf oder die Eintragung einer Grundschuld für deine Bank. Sie ist damit ein wichtiges Dokument für deine Unterlagen. Hier erfährst du, was genau drinsteht, was du prüfen solltest und welche Kosten mit Grundbucheintragungen verbunden sind.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Was es ist: Amtliche Mitteilung des Grundbuchamts über eine vollzogene Eintragung
  • Rechtsgrundlage: Bekanntmachung nach der Grundbuchordnung an die Beteiligten
  • Typische Anlässe: Eigentümerwechsel, Grundschuld, Auflassungsvormerkung, Löschungen
  • Handlungsbedarf: Meist keiner, aber Angaben sorgfältig prüfen und aufbewahren
  • Kosten: Grundbuchgebühren richten sich nach Kaufpreis und Darlehenssumme, oft etwa 0,5 bis 1 Prozent
  • Dauer: Von Beurkundung bis Eintragung können einige Wochen bis Monate vergehen

Was eine Eintragungsbekanntmachung genau ist

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem die rechtlichen Verhältnisse an einem Grundstück festgehalten werden. Wird darin etwas geändert, informiert das Grundbuchamt die Beteiligten über diese Eintragung. Diese Mitteilung nennt sich Eintragungsbekanntmachung und beruht auf den Vorgaben der Grundbuchordnung.

Sie ist kein Bescheid, gegen den du etwas tun müsstest, sondern eine Bestätigung. Sie dokumentiert, dass der Antrag, den in der Regel der Notar gestellt hat, erfolgreich umgesetzt wurde. Für dich ist das vor allem ein Nachweis, dass die Eigentums- oder Belastungsverhältnisse jetzt amtlich festgehalten sind.

Wann du eine Eintragungsbekanntmachung bekommst

Eine solche Mitteilung wird immer dann verschickt, wenn sich am Grundbuchinhalt etwas ändert. Beim Hauskauf passiert das meist in mehreren Schritten, weil unterschiedliche Eintragungen nacheinander erfolgen.

Auflassungsvormerkung

Kurz nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags wird häufig zuerst eine Auflassungsvormerkung eingetragen. Sie sichert deinen Anspruch auf das Eigentum, solange der eigentliche Eigentümerwechsel noch nicht vollzogen ist. Auch darüber kann eine Bekanntmachung kommen.

Eintragung der Grundschuld

Finanzierst du den Kauf über ein Darlehen, lässt die Bank eine Grundschuld eintragen. Sie dient als Sicherheit für den Kredit. Die Bekanntmachung über die Grundschuld zeigt dir Höhe und Rang der eingetragenen Belastung.

Eigentumsumschreibung

Der wichtigste Schritt ist die Umschreibung des Eigentums auf deinen Namen in Abteilung I des Grundbuchs. Erst damit bist du offiziell als Eigentümer eingetragen. Die entsprechende Bekanntmachung ist der Beleg dafür, dass dir das Grundstück nun rechtlich gehört.

Paar prüft Grundbuchunterlagen und Eintragungsbekanntmachung am Tisch
Die Eintragungsbekanntmachung solltest du sorgfältig mit dem Kaufvertrag abgleichen.

Was du in dem Schreiben prüfen solltest

Auch wenn meist kein Handlungsbedarf besteht, lohnt sich ein genauer Blick. Fehler im Grundbuch lassen sich leichter korrigieren, solange sie früh auffallen.

Gleiche zuerst die Namen und die genaue Bezeichnung des Grundstücks mit deinem Kaufvertrag ab. Die Flurstücksnummer, die Gemarkung und die Größe sollten exakt übereinstimmen. Bei einer Grundschuld prüfst du, ob die eingetragene Summe und der Rang dem entsprechen, was du mit der Bank vereinbart hast. Stimmt etwas nicht, solltest du zeitnah deinen Notar kontaktieren, da dieser den Antrag gestellt hat und Korrekturen veranlassen kann.

Bewahre die Eintragungsbekanntmachung sorgfältig auf. Sie gehört zu den Dokumenten, die du bei einem späteren Verkauf, bei einer Umschuldung oder gegenüber Behörden brauchen könntest. Eine geordnete Ablage zusammen mit Kaufvertrag und Finanzierungsunterlagen erspart dir später viel Sucherei.

Welche Kosten mit der Grundbucheintragung verbunden sind

Die Eintragungsbekanntmachung selbst verursacht keine gesonderten Kosten. Gebühren fallen aber für die zugrundeliegenden Eintragungen an. Sie richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und damit nach dem Geschäftswert, also meist nach Kaufpreis und Darlehenssumme.

Als grobe Orientierung kannst du für Notar und Grundbuchamt zusammen mit rund 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises rechnen, wobei der reine Grundbuchanteil oft bei etwa 0,5 Prozent liegt. Die Eintragung einer Grundschuld schlägt zusätzlich mit einem Anteil der Darlehenssumme zu Buche. Die genauen Beträge ergeben sich aus den gesetzlichen Gebührentabellen und können im Einzelfall abweichen, weshalb dir dein Notar eine konkrete Kostenaufstellung geben sollte.

Wie lange die Eintragung dauert

Zwischen der notariellen Beurkundung und der endgültigen Eigentumsumschreibung vergehen in der Praxis oft mehrere Wochen bis Monate. Wie lange es dauert, hängt von der Auslastung des jeweiligen Grundbuchamts ab und davon, ob alle Voraussetzungen wie die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts vorliegen. Geduld ist hier normal, der Vorgang läuft im Hintergrund über den Notar.

Fazit: Ein wichtiges Dokument, kein Grund zur Sorge

Die Eintragungsbekanntmachung ist in den allermeisten Fällen eine reine Bestätigung, dass eine Änderung im Grundbuch vollzogen wurde. Handeln musst du normalerweise nicht, aber du solltest die Angaben mit deinem Kaufvertrag abgleichen und das Schreiben gut aufbewahren.

Stößt du auf eine Unstimmigkeit bei Namen, Grundstücksdaten oder der Höhe einer Grundschuld, ist dein Notar der richtige Ansprechpartner. Wer den Hauskauf von Anfang an gut vorbereitet, etwa mit einer sauber geprüften Vertragsgrundlage wie in unserer Checkliste zum Bauvertrag, hat auch beim Grundbuch weniger Überraschungen.

Häufige Fragen zur Eintragungsbekanntmachung

Muss ich auf die Eintragungsbekanntmachung reagieren?

In der Regel nicht. Sie ist eine Information über eine bereits vollzogene Eintragung. Du solltest die Angaben aber prüfen und das Schreiben aufbewahren. Bei Fehlern wendest du dich an deinen Notar.

Wer schickt mir die Eintragungsbekanntmachung?

Das zuständige Grundbuchamt beim Amtsgericht. Den Antrag auf Eintragung stellt zuvor meist der Notar im Rahmen der Kaufabwicklung.

Was ist der Unterschied zur Auflassungsvormerkung?

Die Auflassungsvormerkung sichert deinen Anspruch auf das Eigentum, bevor die endgültige Umschreibung erfolgt. Die Eigentumsumschreibung macht dich dann offiziell zum Eigentümer. Über beide Schritte kann jeweils eine Bekanntmachung kommen.

Was kostet eine Grundbucheintragung?

Die Gebühren richten sich nach dem Geschäftswert. Für den Grundbuchanteil kannst du grob mit etwa 0,5 Prozent des Kaufpreises rechnen, die Grundschuldeintragung kommt zusätzlich hinzu. Die genauen Beträge stehen in den gesetzlichen Gebührentabellen.

Wie lange dauert es bis zur Eintragung?

Von der Beurkundung bis zur Eigentumsumschreibung vergehen je nach Grundbuchamt häufig einige Wochen bis Monate. Der Vorgang hängt unter anderem von der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts ab.

Was mache ich, wenn Daten falsch sind?

Wende dich möglichst zeitnah an deinen Notar. Er hat den Antrag gestellt und kann eine Berichtigung beim Grundbuchamt veranlassen. Je früher ein Fehler auffällt, desto einfacher ist die Korrektur.