Das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, hat seit 2024 die Bauwelt umgekrempelt. 2026 sind die letzten Übergangsfristen weitgehend ausgelaufen, viele Pflichten sind jetzt scharf gestellt. Wer einen Neubau plant oder einen Altbau saniert, muss das Gesetz kennen, sonst gibt es bei der Baugenehmigung, beim Verkauf oder beim Heizungstausch böse Überraschungen.
Die Kernregel ist einfach geworden: Jede neu eingebaute Heizung muss zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Für Neubauten in Neubaugebieten gilt das seit 2024, für alle anderen Neubauten und große Bestände seit 2026. Wer dagegen verstößt, riskiert Bußgelder bis 50.000 Euro und eine zwangsweise Stilllegung der Anlage.
Das Wichtigste auf einen Blick
- 65-Prozent-EE-Regel: Jede neu eingebaute Heizung muss mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen
- Übergangsfrist Bestand: Bis Mitte 2026 in Großstädten (über 100.000 Einwohner), bis Mitte 2028 in allen anderen Kommunen
- Neubau ab 2024: EH-55-Standard ist Pflicht, Mindeststandard für Neubauten
- Sanierungspflicht Heizungen: Heizkessel älter als 30 Jahre müssen ausgetauscht werden (außer Niedertemperatur- und Brennwertkessel)
- Hydraulischer Abgleich: Pflicht bei jedem Heizungstausch und bei größeren Sanierungen
- Förderung: Bis zu 70 Prozent über KfW 458 für die Heizungserneuerung, plus 5 Prozent iSFP-Bonus bei Einzelmaßnahmen
- Bußgelder: Bis zu 50.000 Euro bei Verstößen gegen die Heizungspflicht
Was das GEG 2026 für Bauherren konkret bedeutet
Das Gebäudeenergiegesetz fasst seit 2020 die früheren Regelungen aus Energieeinsparverordnung (EnEV), Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in einem Gesetz zusammen – siehe GEG. Die große Reform von 2023, oft als „Heizungsgesetz“ bezeichnet, hat es 2024 stark verschärft. 2026 sind viele der Übergangsbestimmungen ausgelaufen.
Wenn du einen Neubau planst, betrifft dich das GEG direkt über die Baugenehmigung. Ohne GEG-Nachweis bekommst du keine Genehmigung. Wenn du einen Altbau besitzt, betrifft dich das GEG bei jeder neuen Heizung, bei jeder energetischen Sanierung und beim Verkauf des Hauses.
Die 65-Prozent-EE-Regel: Welche Heizungen sind 2026 erlaubt?
Das Kernstück des reformierten GEG. Jede neu eingebaute Heizung muss anteilig 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen. Welche Heizungen das automatisch erfüllen und welche es nur mit Zusatzaufwand schaffen, siehst du hier.
| Heizsystem | 65-%-EE erfüllt? | Investition (EFH) |
|---|---|---|
| Wärmepumpe (Luft, Sole, Wasser) | Ja, automatisch | 25.000 – 45.000 € |
| Fernwärme aus EE-Quellen | Ja, je nach Anbieter | 8.000 – 18.000 € |
| Solarthermie als alleinige Heizung | Nur in Süddeutschland mit großem Pufferspeicher | 18.000 – 35.000 € |
| Pelletheizung | Ja, automatisch | 25.000 – 36.000 € |
| Stromdirektheizung | Nur in gut gedämmten EH-55-Häusern | 3.000 – 8.000 € |
| Hybridheizung (WP + Gasspitze) | Ja, mit 65 % WP-Anteil rechnerisch | 28.000 – 42.000 € |
| Reine Gasbrennwertheizung | Nein, nur mit verpflichtender Beratung und H2-Ready ab 2028 sinnvoll | 12.000 – 18.000 € |
| Ölheizung | Faktisch nicht mehr genehmigungsfähig | – |
Praxistipp: Eine reine Gasbrennwertheizung kannst du nur noch dann einbauen, wenn du gleichzeitig Solarthermie oder ein anderes EE-System mit installierst oder im Rahmen einer kommunalen Wärmeplanung argumentieren kannst, dass du später auf Wasserstoff umstellen wirst. In der Praxis lohnt sich das fast nie, weil die Wasserstoff-Infrastruktur in den meisten Regionen noch nicht steht.
Übergangsfristen: Was wann gilt
Die Heizungspflicht greift in mehreren Stufen, je nach Gemeindegröße und kommunaler Wärmeplanung – das ist die häufigste Quelle für Missverständnisse.
Neubauten in Neubaugebieten
Hier gilt die 65-Prozent-EE-Regel bereits seit Januar 2024. Wer in einem ausgewiesenen Neubaugebiet baut, kann faktisch nur noch Wärmepumpe, Fernwärme oder Pellet einbauen. Bauanträge ohne entsprechendes Konzept werden abgelehnt.
Neubauten außerhalb Neubaugebieten und Bestandshäuser in Großstädten
Diese Regelung greift seit dem 30. Juni 2026. „Großstadt“ heißt im GEG: über 100.000 Einwohner. Wer in München, Hamburg, Berlin, Köln, Frankfurt oder einer der über 80 weiteren Großstädte heute eine Heizung tauscht oder einen Neubau errichtet, muss die EE-Regel sofort einhalten.
Bestand in mittleren und kleinen Kommunen
Hier läuft die Übergangsfrist noch bis zum 30. Juni 2028. Allerdings: Sobald die Kommune ihre Wärmeplanung früher abschließt und ein bestimmtes Quartier als „EE-tauglich“ definiert (Fernwärme verfügbar, Quartiers-Wärmepumpe geplant), greift die Regel auch dort sofort.
Ausnahmen und Übergangsregeln bei Heizungstausch
Wenn deine alte Heizung kaputt geht und du sie reparieren kannst, darfst du sie weiter betreiben – egal wie alt. Erst bei einer „Havarie“, bei der die Heizung nicht mehr instandgesetzt werden kann, greift die Pflicht zur neuen EE-Heizung. Auch dann hast du eine Übergangsfrist von 5 Jahren mit einer fossilen Übergangsheizung.
Sanierungspflichten beim Hauskauf und im Altbau
Das GEG kennt diverse „nachrüstpflichtige“ Maßnahmen, die nach einem Eigentümerwechsel innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden müssen. Wer ein altes Haus kauft, hat hier echten Druck.
Heizkesseltausch (§ 72 GEG)
Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden. Ausgenommen sind Niedertemperatur- und Brennwertkessel sowie Anlagen mit weniger als 4 oder mehr als 400 kW Leistung. Wer ein Haus aus den frühen 1990ern kauft, in dem ein Standard-Kessel von 1995 steht, muss spätestens 2 Jahre nach Übergabe tauschen.
Dämmung der obersten Geschossdecke (§ 47 GEG)
Wenn das Dach nicht gedämmt ist und das oberste Geschoss nicht beheizt wird, muss die Geschossdecke gedämmt sein (mind. U-Wert 0,24 W/m²K). Das kostet 35 bis 65 Euro pro Quadratmeter und ist meist in wenigen Tagen erledigt.
Dämmung der Heizungsleitungen (§ 71 GEG)
Alle frei zugänglichen Heizungsrohre in unbeheizten Räumen müssen gedämmt sein. Eine vergessene Rohrdämmung im Keller kostet im Worst Case bis zu 50.000 Euro Bußgeld und etwa 800 bis 2.500 Euro für die nachträgliche Umsetzung.
Neubau und GEG: Die Pflichtstandards 2026
Wer 2026 einen Neubau plant, muss verschiedene Vorgaben des GEG berücksichtigen – siehe auch Energieausweis.
EH-55-Mindeststandard
Seit 2023 dürfen Neubauten den Effizienzhausstandard EH-55 nicht unterschreiten. Das bedeutet: Der Primärenergiebedarf darf maximal 55 Prozent eines Referenzgebäudes betragen, und der Transmissionswärmeverlust ist begrenzt. In der Praxis erreichst du das mit guter Dämmung (siehe U-Wert), Wärmepumpe und idealerweise Photovoltaik.
Photovoltaik-Pflicht je nach Bundesland
Auch wenn das GEG selbst keine bundesweite PV-Pflicht für Neubauten vorsieht, haben mittlerweile mehrere Bundesländer eigene Regelungen erlassen. Baden-Württemberg, NRW, Niedersachsen, Bayern, Berlin, Hamburg und Schleswig-Holstein verlangen 2026 bei Neubauten eine PV-Anlage. Mindestgröße meistens 30 bis 40 Prozent der geeigneten Dachfläche.
Lüftungsanlage und Sommerlicher Wärmeschutz
Im EH-55-Standard ist eine kontrollierte Lüftung mit Wärmerückgewinnung de facto Pflicht, weil der Heizenergiebedarf sonst nicht erreichbar ist. Eine zentrale Lüftungsanlage kostet 8.000 bis 16.000 Euro je nach Hausgröße. Auch der sommerliche Wärmeschutz wird im GEG-Nachweis berechnet. Wer große Südfenster plant, muss meistens automatisierten Sonnenschutz nachweisen.

Förderung 2026 für GEG-konforme Maßnahmen
Wer das GEG einhält, holt sich oft gleichzeitig hohe Fördersummen ab. Die wichtigsten Förderprogramme 2026 in der Übersicht – siehe BEG und KfW.
KfW 458: Heizungsförderung
Grundförderung 30 Prozent, Klimageschwindigkeitsbonus 20 Prozent (gilt bis Ende 2028), Einkommensbonus 30 Prozent bei Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro, Effizienzbonus 5 Prozent bei natürlichem Kältemittel. Maximal 70 Prozent, Förderbasis bis 30.000 Euro pro Heizung. Mit einer Wärmepumpe sind also bis zu 21.000 Euro Zuschuss möglich.
BEG EM: Einzelmaßnahmen Dämmung und Fenster
15 Prozent Grundförderung plus 5 Prozent iSFP-Bonus, Förderbasis bis 60.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit. Über mehrere Jahre splitten lohnt sich, weil der Förderhöchstbetrag jährlich neu greift.
KfW 297/298: Neubau Effizienzhaus 40
Zinsverbilligter Kredit bis 100.000 Euro pro Wohneinheit für Neubauten im EH-40-Standard. Wer zusätzlich das QNG-Siegel (Nachhaltigkeitszertifikat) erreicht, bekommt KfW 297 mit besonders günstigem Zins und Tilgungszuschuss.
Steuerliche Abschreibung nach § 35c EStG
Alternative für Selbstnutzer ohne BAFA/KfW-Förderung: 20 Prozent der Sanierungskosten über drei Jahre direkt von der Steuerschuld abziehen, maximal 40.000 Euro pro Objekt. Nicht kombinierbar mit BEG-Förderung. Förderkonditionen können sich ändern – aktuelle Bedingungen vor Vertragsschluss prüfen.
Kommunale Wärmeplanung: Warum dein Postleitzahl-Gebiet zählt
Die kommunale Wärmeplanung ist 2026 das wichtigste Puzzlestück für deine Heizungsentscheidung im Bestand. Jede Kommune muss bis spätestens Mitte 2028 (Großstädte schon bis 2026) einen Wärmeplan vorlegen, der definiert, welche Heizoptionen wo verfügbar sind.
Konkret legt der Wärmeplan für jedes Quartier fest, ob
- ein Fernwärmenetz vorhanden ist oder geplant wird (dann ist Fernwärme-Anschluss oft die einfachste Option)
- ein Wasserstoff-Netz mittelfristig vorgesehen ist (dann darfst du wasserstofffähige Gasheizungen einbauen)
- nur dezentrale EE-Heizungen wie Wärmepumpe oder Pellet vorgesehen sind
- eine Quartiers-Wärmepumpe gemeinsam für mehrere Häuser geplant wird
Wer 2026 eine Heizung tauscht, sollte vorher den aktuellen Stand der kommunalen Wärmeplanung erfragen. Das geht beim örtlichen Energieversorger oder bei der Stadtverwaltung. Wer eine Wärmepumpe einbaut, ohne zu wissen, dass im nächsten Jahr Fernwärme verfügbar ist, hat möglicherweise das falsche System gewählt – Fernwärme aus EE-Quellen ist im Betrieb oft günstiger und wartungsärmer.
Tipp aus der Praxis: Schreibe deine Stadtwerke und den lokalen Versorger an und frage nach dem geplanten Anschluss-Datum. Wenn Fernwärme innerhalb von 2 bis 3 Jahren möglich ist, kannst du oft mit einer Übergangs-Heizung (z.B. Brennwertkessel) bis dahin überbrücken, ohne in eine teure Wärmepumpe zu investieren.
Energieausweis nach Sanierung: Was sich 2026 ändert
Mit jeder größeren Sanierung wird ein neuer Energieausweis fällig – siehe auch Energieausweis. Seit 2024 sind die Mindestanforderungen verschärft, und die Ausweise sind nur noch 10 Jahre gültig statt früher 15.
Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis
Bei Wohngebäuden ab 1977 reicht der günstigere Verbrauchsausweis (rund 80 bis 150 Euro), bei älteren Bauten und allen Neubauten ist der Bedarfsausweis Pflicht (rund 250 bis 600 Euro, je nach Detailgrad). Der Bedarfsausweis ist auch aussagekräftiger und sollte für Sanierungsplanung immer bevorzugt werden, weil er auf realer Gebäudeanalyse beruht und nicht auf den letzten drei Heizkostenabrechnungen.
Pflichten beim Verkauf und Vermieten
Beim Verkauf und bei jeder Neuvermietung musst du dem Interessenten den Energieausweis spätestens beim Besichtigungstermin vorlegen. In allen Immobilienanzeigen müssen die Pflichtangaben enthalten sein: Energieeffizienzklasse (A+ bis H), Endenergiebedarf in kWh/m²a und das Baujahr. Wer das vergisst, riskiert Abmahnungen und Bußgelder bis 15.000 Euro.
Praxisbeispiel: Familie kauft Altbau und tauscht Heizung
Konkretes Beispiel aus 2026, anonymisiert. Familie kauft im April 2026 ein Einfamilienhaus aus 1978 in Hannover. Bestand: Ölheizung von 2004, einfach verglaste Holzfenster, ungedämmtes Dach, ungedämmte Fassade.
Pflichten aus GEG nach Kauf:
- Heizungstausch innerhalb 2 Jahren nicht zwingend (Ölheizung jünger als 30 Jahre), aber bei Defekt nur noch eingeschränkt fossil möglich (Hannover ist Großstadt, EE-Pflicht seit 30. Juni 2026)
- Geschossdeckendämmung Pflicht innerhalb 2 Jahren, weil oberstes Geschoss unbeheizt
- Heizungsrohrdämmung im Keller Pflicht innerhalb 2 Jahren
Die Familie entscheidet sich, die Sanierung gleich zu starten. Maßnahmen und Kosten:
- Neue Wärmepumpe Luft-Wasser mit hydraulischem Abgleich: 32.000 Euro brutto
- Geschossdeckendämmung 14 cm Mineralwolle: 4.800 Euro
- Heizungsrohrdämmung Keller: 1.200 Euro
- Photovoltaik 9,8 kWp inkl. Speicher 6 kWh: 22.000 Euro brutto
Förderung: KfW 458 zahlt bis zu 55 Prozent für die Wärmepumpe (Grundförderung 30 + Klimageschwindigkeitsbonus 20 + Effizienzbonus 5) = bis zu 16.500 Euro Zuschuss bei 30.000 Euro förderfähigen Kosten. Mit Einkommensbonus (Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro) wären bis zu 70 Prozent möglich. BEG EM zahlt für die Geschossdecke 20 Prozent (15 + iSFP) = 960 Euro. Die PV-Anlage ist über Mehrwertsteuer-Nullsatz steuerlich begünstigt. Netto-Investitionskosten Familie nach Förderung: rund 38.000 Euro für ein massiv besseres Energieprofil und 1.800 Euro jährliche Heizkosten-Ersparnis.
Häufige Missverständnisse zum GEG 2026
Missverständnis 1: „Meine Gasheizung muss sofort raus“
Falsch. Wenn deine Heizung funktioniert, darfst du sie weiter betreiben. Erst bei einer Havarie oder einem geplanten Tausch greift die EE-Pflicht. Auch dann gibt es Übergangsfristen, in denen du noch eine fossile Heizung übergangsweise einbauen darfst.
Missverständnis 2: „Ich brauche eine Wärmepumpe“
Falsch. Die 65-Prozent-EE-Regel erlaubt verschiedene Heizungen, darunter auch Pelletheizung, Fernwärme aus EE oder Hybridanlagen. Wärmepumpe ist beliebt, weil sie für viele Häuser passt, aber nicht zwingend.
Missverständnis 3: „Beim Verkauf muss ich sanieren“
Teilweise falsch. Das GEG verpflichtet den Käufer, bestimmte Nachrüstmaßnahmen innerhalb von 2 Jahren umzusetzen (Dämmung Geschossdecke, Heizungstausch bei alten Kesseln). Du als Verkäufer musst nicht selbst sanieren, aber den Käufer beim Notartermin auf die Pflichten hinweisen.
Missverständnis 4: „Mit Photovoltaik erfülle ich die 65-Prozent-EE-Regel“
Falsch. Die 65-Prozent-Regel bezieht sich auf die Wärmeerzeugung, nicht auf den Strom. Eine PV-Anlage zählt nicht zur Heizung. Erst eine Wärmepumpe, gespeist von PV-Strom, erfüllt die Regel.
Häufige Fehler bei der GEG-Umsetzung
Fehler 1: Heizung tauschen vor der Energieberatung
Wer eine Wärmepumpe in ein ungedämmtes Haus einbaut, verschwendet 30 bis 50 Prozent Strom und erreicht die Förder-JAZ oft nicht. Erst Energieberater (iSFP), dann Sanierungsplan, dann Heizung.
Fehler 2: PV-Anlage ohne Speicher
Eine reine PV-Anlage erreicht ohne Speicher und Wärmepumpe nur 15 bis 25 Prozent Eigenverbrauchsquote. Mit Wärmepumpe und Speicher kommst du auf 60 bis 80 Prozent. Das macht den Unterschied zwischen wirtschaftlicher und unwirtschaftlicher Investition.
Fehler 3: Hybridheizung mit ungeklärtem Wartungsvertrag
Wer eine Hybridheizung einbaut, muss sicherstellen, dass die regelmäßige Wartung beider Systeme gewährleistet ist. Wenn der Gasanteil nicht im Wartungsplan ist und nicht im Förderantrag deklariert wurde, kann es nach 3 bis 5 Jahren zur Förder-Rückforderung kommen.
Fehler 4: Nachrüstpflichten nach Kauf ignorieren
Die 2-Jahres-Frist nach Eigentümerwechsel ist verbindlich. Wer das versäumt, riskiert Bußgelder von 5.000 bis 50.000 Euro, je nach Schwere und Wiederholungsfall. Setze dir spätestens 12 Monate nach Notartermin einen festen Sanierungs-Termin.
Fazit: So gehst du das GEG 2026 strategisch an
Das GEG 2026 ist kein Monster, aber es will klar verstanden sein. Wer einen Neubau plant, sollte ihn gleich auf EH-55 oder besser auslegen und eine Wärmepumpe einbauen. Damit erfüllst du das GEG, sicherst dir Förderung und hast langfristig niedrige Betriebskosten.
Wer einen Altbau besitzt, sollte zwei Dinge tun. Erstens: Lass einen iSFP erstellen, das kostet rund 1.800 bis 3.500 Euro, davon übernimmt die BAFA die Hälfte. Damit hast du einen Sanierungsfahrplan und sicherst dir auf jede Folgemaßnahme den 5-Prozent-Bonus. Zweitens: Plane die Heizungserneuerung nicht erst, wenn der alte Kessel ausfällt. Geplante Heizungstausche sind günstiger, gefördert höher und stressfreier als Notfall-Erneuerungen.
Und wenn du gerade ein altes Haus kaufst: Hol dir vor dem Notartermin einen Energieberater dazu, der den GEG-Sanierungsbedarf bewertet. Das kostet 250 bis 600 Euro und kann dir am Ende fünfstellige Beträge an Pflicht-Investitionen ersparen.
Häufige Fragen zum GEG 2026
Wann gilt die 65-Prozent-EE-Regel für meine Heizung?
Im Neubaugebiet seit Januar 2024. In Großstädten (über 100.000 Einwohner) seit Juli 2026 auch für Bestand. In kleineren Kommunen ab Juli 2028, sofern die Kommune nicht schon vorher eine Wärmeplanung beschließt.
Was passiert, wenn meine Gasheizung kaputt geht?
Bei reparierbaren Schäden darfst du sie weiter betreiben, ohne Pflicht zur Umrüstung. Bei einer „Havarie“ (irreparabler Schaden) gilt eine Übergangsfrist von 5 Jahren, in der du eine fossile Übergangsheizung einbauen darfst. Danach muss die EE-Pflicht erfüllt sein.
Muss ich beim Hauskauf die Heizung tauschen?
Nur, wenn der Heizkessel älter als 30 Jahre ist UND es kein Niedertemperatur- oder Brennwertkessel ist. Dann gilt eine 2-Jahres-Frist nach Eigentumsübergang. Bei jüngeren Kesseln keine Tauschpflicht.
Wie hoch ist die GEG-Strafe?
Bußgelder bis zu 50.000 Euro je Verstoß, in besonders schweren Fällen auch höher. In der Praxis verhängen die Behörden meistens deutlich niedrigere Strafen (2.000 bis 10.000 Euro), wenn Bauherren bei der ersten Aufforderung zur Nachbesserung kooperieren.
Was ist der Unterschied zwischen EH-55 und EH-40?
EH-55 ist der Mindeststandard für Neubauten seit 2023. EH-40 ist deutlich besser gedämmt, hat höhere Anforderungen an Dichtheit und Wärmerückgewinnung. EH-40 berechtigt zur KfW 297/298 Förderung mit zinsverbilligtem Kredit bis 100.000 Euro. Der Aufpreis liegt typischerweise bei 220 bis 320 Euro pro Quadratmeter, davon kommt ein Teil über die Förderung zurück.
Muss ich Photovoltaik auf mein Neubaudach setzen?
Das bestimmt das jeweilige Bundesland, nicht das GEG selbst. Baden-Württemberg, NRW, Niedersachsen, Bayern, Berlin, Hamburg und Schleswig-Holstein haben 2026 eine PV-Pflicht für Neubauten. Mindestgröße meistens 30 bis 40 Prozent der geeigneten Dachfläche. Prüfe die aktuelle Verordnung deines Bundeslandes vor Baubeginn.
