Bau-Lexikon

Architekt

Auch bekannt als: Bauplaner (umgangssprachlich)

Der Architekt plant und überwacht Bauvorhaben. 2026 ist er bei Bauherren wieder gefragter, nachdem in den 2010er-Jahren viele Bauherren auf Bauträger-Komplettangebote setzten. Wer mit Architekt baut, bekommt individuelle Planung, persönliche Beratung und meistens auch günstigere Gesamtkosten als mit dem Bauträger.

Aufgaben des Architekten: Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) definiert neun Leistungsphasen vom Grundlagen-Ermitteln bis zur Dokumentation. Beim klassischen Einfamilienhaus übernimmt der Architekt typischerweise alle Phasen. Konkret: Grundstücksanalyse, Vorplanung mit Skizzen, Entwurfsplanung mit detaillierten Plänen, Genehmigungsplanung für den Bauantrag, Ausführungsplanung als Werkpläne für die Handwerker, Vergabe an Gewerke, Bauüberwachung und Abnahme.

Honorar nach HOAI: Die HOAI staffelt das Honorar nach Bausumme und Schwierigkeitsgrad. Bei Vollleistung Leistungsphasen 1-9 für ein 500.000-Euro-Einfamilienhaus liegen die Honorare 2026 bei 50.000 bis 70.000 Euro (10 bis 14 Prozent der Bausumme). Bei nur Genehmigungsplanung Leistungsphasen 1-4 sind es 20.000 bis 30.000 Euro (4 bis 6 Prozent).

Vorteile beim Bauen mit Architekt: Individuelle Planung statt Standardmodelle. Persönliche Beratung und Anpassung an deine Lebensumstände. Bauherren-orientierte Vertragsverhandlung mit den Gewerken (du bleibst Auftraggeber, nicht der Bauträger). Optimierungen in der Planung sparen oft 3 bis 7 Prozent der Bausumme. Bessere Verarbeitung durch unabhängige Bauüberwachung.

Nachteile: Höherer Koordinationsaufwand für den Bauherren, kein Festpreis möglich (nur Kostenschätzung), längere Planungsphase (4 bis 8 Monate für vollständige Planung), Risiko bei Insolvenz einzelner Handwerker (kein Generalunternehmer-Vertrag).

Architekt vs Bauträger: Beim Bauträger zahlst du einen Festpreis und bekommst ein fertiges Haus auf einem fertigen Grundstück. Beim Architekten planst du individuell und vergibst Gewerke einzeln. Bauträger-Häuser kosten oft 5 bis 12 Prozent mehr als gleichwertige Architekten-Häuser, dafür ist der Koordinationsaufwand für den Bauherren niedriger und das Insolvenzrisiko der Einzelgewerke entfällt.

Bauvorlageberechtigung: Für die Genehmigungsplanung ist ein bauvorlageberechtigter Architekt Pflicht. Das sind Architekten mit Eintragung in der Landeskammer. Bei den meisten Bauvorhaben ist das selbstverständlich, bei Sonderfällen wie kleinen Anbauten oder Garagen reicht in einigen Bundesländern auch ein Bauhandwerksmeister.

Auswahl des Architekten: Wichtige Kriterien sind Referenzobjekte (mindestens 5 Jahre alt, vor Ort besichtigt), Spezialisierung (Einfamilienhaus, Energieeffizienz, regionale Bauweise), persönliches Verhältnis (du arbeitest 12-18 Monate eng zusammen), Honorarstruktur (HOAI-konform, Pauschalpreise sind oft unseriös), Mitgliedschaft in der Landeskammer (Berufshaftpflicht-Sicherheit).

Praxistipp: Lass dir vom Architekten ein Vorgespräch in seinem Büro geben, kostenlos oder gegen geringes Honorar. So lernst du seinen Stil kennen, kannst Referenzen sehen und prüfen, ob die Chemie stimmt. Erst dann den Architektenvertrag abschließen.

Architektenvertrag: Wie der Bauvertrag ein klassischer Werkvertrag nach BGB. Inhalte: Leistungsumfang nach HOAI-Phasen, Honorar, Termine, Haftung. Vor Abschluss vom Anwalt prüfen lassen, vor allem bei größeren Bauvorhaben.

Quellen & weiterführende Links