Bau-Lexikon

Energieausweis

Auch bekannt als: Energiepass

Der Energieausweis ist das offizielle Dokument, das die Energieeffizienz eines Wohngebäudes darstellt. Er ist beim Verkauf, bei der Vermietung und nach jeder größeren Sanierung Pflicht, geregelt im Gebäudeenergiegesetz (GEG). Der Ausweis ist 10 Jahre gültig und enthält die wichtigsten Energiekennzahlen sowie eine Effizienzklasse von A+ bis H.

Zwei Arten von Energieausweisen: Den günstigeren Verbrauchsausweis und den aussagekräftigeren Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis basiert auf den letzten drei Heizkostenabrechnungen, kostet 80 bis 150 Euro und ist bei Wohngebäuden ab Baujahr 1977 erlaubt. Der Bedarfsausweis basiert auf einer ingenieurmäßigen Berechnung der Gebäudehülle und Anlagentechnik, kostet 250 bis 600 Euro und ist bei Wohngebäuden vor 1977 sowie bei Neubauten Pflicht.

Welche Daten enthält der Energieausweis: Endenergiebedarf in kWh/m²a (was du tatsächlich für die Heizung brauchst), Primärenergiebedarf (Berücksichtigung der Energieerzeugung), CO₂-Emissionen, Energieeffizienzklasse A+ bis H, Modernisierungsempfehlungen, Pflichtangaben zur Anlagentechnik und Heizungsart.

Pflicht bei Verkauf und Vermietung: Beim Verkauf oder bei jeder Neuvermietung musst du dem Interessenten den Energieausweis spätestens beim Besichtigungstermin vorlegen. In Immobilienanzeigen müssen Pflichtangaben enthalten sein: Effizienzklasse, Endenergiebedarf, Baujahr, Energieträger. Wer das vergisst, riskiert Abmahnungen und Bußgelder bis 15.000 Euro.

Effizienzklassen 2026: A+ (sehr energieeffizient, unter 30 kWh/m²a), A (30-50), B (50-75), C (75-100), D (100-130), E (130-160), F (160-200), G (200-250), H (sehr ineffizient, über 250 kWh/m²a). Neubauten 2026 erreichen typischerweise A oder B, sanierte Altbauten oft C oder D, unsanierte Bestandsbauten meistens E bis H.

Pflicht nach Sanierung: Nach einer energetischen Sanierung muss ein neuer Energieausweis erstellt werden, weil sich die Energiekennzahlen ändern. Auch bei größeren Erweiterungen oder Umbauten ist ein neuer Ausweis Pflicht.

Wer den Ausweis erstellt: Berechtigt sind zertifizierte Energieberater (z.B. dena-Liste), Architekten und Ingenieure mit entsprechender Eintragung. Bei einem reinen Verbrauchsausweis reicht oft schon eine fachkundige Stelle (z.B. örtliche Verbraucherzentrale, Schornsteinfeger).

Modernisierungsempfehlungen: Im Energieausweis stehen konkrete Vorschläge für Sanierungsmaßnahmen mit voraussichtlichem Energieeinsparpotenzial. Diese Empfehlungen sind nicht bindend, aber eine gute Orientierung. Wer den iSFP (individuellen Sanierungsfahrplan) macht, bekommt deutlich detailliertere Empfehlungen.

iSFP-Kombination: Wer ein altes Haus modernisieren will, sollte den Energieausweis mit einem iSFP kombinieren. Der iSFP liefert konkrete Sanierungsschritte mit Kostenschätzungen und ist Voraussetzung für den 5-Prozent-Bonus auf BEG-Einzelmaßnahmen.

Quellen & weiterführende Links