Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist seit 2020 das zentrale Gesetz für energetische Anforderungen an Gebäude in Deutschland. Es bündelt die früheren Regelungen aus Energieeinsparverordnung (EnEV), Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Die Reform von 2023 hat das GEG 2024 stark verschärft, vor allem mit der 65-Prozent-EE-Regel für neue Heizungen.
Die 65-Prozent-EE-Regel: Jede neu eingebaute Heizung muss zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Im Neubau in Neubaugebieten greift die Regel seit Januar 2024. In Großstädten (über 100.000 Einwohner) seit Juli 2026 auch für Bestandsbauten. In kleineren Kommunen ab Juli 2028, sofern nicht früher eine Wärmeplanung beschlossen ist.
Welche Heizungen erfüllen die Regel: Wärmepumpe (Luft, Sole, Wasser), Fernwärme aus erneuerbaren Quellen, Pelletheizung, Hybridanlagen mit hohem EE-Anteil. Reine Gas- oder Ölheizungen sind faktisch nicht mehr genehmigungsfähig. Eine moderne Brennwertheizung kannst du nur noch einbauen, wenn du zugleich Solarthermie oder andere EE-Technik installierst oder argumentieren kannst, dass spätere Wasserstoff-Beheizung möglich ist.
Pflichten bei Heizungstausch im Bestand: Wenn deine alte Heizung funktioniert, darfst du sie weiter betreiben, ohne neue Anlage einzubauen. Bei einer Havarie (irreparabler Defekt) gilt eine Übergangsfrist von 5 Jahren, in der du fossile Übergangsheizungen einbauen darfst. Nach der Übergangsfrist muss eine EE-Heizung greifen.
Nachrüstpflichten nach Hauskauf: Wer ein altes Haus kauft, muss innerhalb von 2 Jahren bestimmte Maßnahmen umsetzen. Dazu gehören: Heizungstausch wenn Kessel älter als 30 Jahre (außer Niedertemperatur- und Brennwertkessel), Dämmung der obersten Geschossdecke, Dämmung der Heizungsrohre in unbeheizten Räumen.
Neubau-Standards: Seit 2023 ist der Effizienzhaus-Mindeststandard EH-55. Das bedeutet: Primärenergiebedarf maximal 55 Prozent eines Referenzgebäudes, hoher Dämmstandard, in der Regel mit Wärmepumpe und Photovoltaik.
Bußgelder: Bei Verstößen gegen die Heizungspflicht oder Nachrüstpflichten drohen Bußgelder bis 50.000 Euro je Verstoß. In der Praxis vergleichen Behörden meistens niedrigere Strafen (2.000 bis 10.000 Euro), wenn Bauherren bei der ersten Aufforderung kooperieren.
