Recht und Bauantrag

Siphon durchgerostet: Wer zahlt den Schaden in der Mietwohnung?

Ein Wasserfleck im Unterschrank, ein modriger Geruch und beim genaueren Hinsehen ist klar: Der Siphon unter dem Waschbecken ist durchgerostet. In der Mietwohnung stellt sich dann sofort die Frage, wer für den Schaden aufkommt. Die kurze Antwort: Bei normaler Abnutzung trägt die Reparatur grundsätzlich der Vermieter, da er die Mietsache instand halten muss. Eine wirksame Kleinreparaturklausel kann die Kosten aber in bestimmten Grenzen auf den Mieter verlagern.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen normalem Verschleiß und selbst verursachtem Schaden. Ein über Jahre durchgerosteter Metall-Siphon ist klassischer Verschleiß. Hier erfährst du, wie die Kostenfrage rechtlich einzuordnen ist, welche Rolle die Kleinreparaturklausel spielt und wie der Austausch abläuft. Die folgenden Hinweise sind eine allgemeine Orientierung und ersetzen im Streitfall keine Rechtsberatung.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Grundsatz: Instandhaltung der Mietsache ist Sache des Vermieters
  • Verschleiß: Ein durchgerosteter Siphon ist meist normale Abnutzung, kein Mieterverschulden
  • Kleinreparaturklausel: Kann kleine Reparaturen auf den Mieter umlegen, aber nur in engen Grenzen
  • Selbstverschulden: Hat der Mieter den Schaden verursacht, haftet er
  • Eigentum: Im selbst genutzten Eigentum zahlt der Eigentümer ohnehin selbst
  • Kosten: Kunststoff-Siphon ab etwa 10 bis 30 Euro, mit Handwerker oft 80 bis 150 Euro

Warum ein Siphon überhaupt durchrostet

Ältere Siphons bestehen häufig aus verchromtem Messing oder Metall. Über die Jahre greifen Feuchtigkeit, Reinigungsmittel und die ständige Belastung das Material an, bis es schließlich durchrostet oder undicht wird. Das ist ein typischer Alterungsprozess und keine Folge falscher Benutzung. Moderne Siphons aus Kunststoff kennen dieses Problem nicht, weil sie nicht korrodieren.

Genau diese Einordnung als Verschleiß ist für die Kostenfrage entscheidend. Verschleiß durch normalen, vertragsgemäßen Gebrauch fällt in den Verantwortungsbereich des Vermieters, weil er die Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand halten muss.

Der rechtliche Grundsatz: Vermieter hält instand

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache während der Mietzeit in einem gebrauchstauglichen Zustand zu erhalten. Das umfasst die Instandhaltung und Instandsetzung von fest verbauten Bestandteilen wie der Sanitärinstallation. Ein durchgerosteter Siphon, der durch normale Nutzung verschlissen ist, wäre demnach grundsätzlich auf Kosten des Vermieters zu reparieren oder zu ersetzen.

Als Mieter solltest du den Schaden dem Vermieter zügig melden, am besten schriftlich und mit Foto. Diese Mängelanzeige ist wichtig, weil ein nicht gemeldeter Schaden, der sich dadurch vergrößert, im Zweifel auf dich zurückfallen könnte. Wer den Wasserschaden früh meldet, ist auf der sicheren Seite.

Abfluss am Waschbecken – Siphon als Geruchsverschluss
Ein durchgerosteter Metall-Siphon lässt sich meist günstig gegen ein Kunststoffmodell tauschen.

Die Rolle der Kleinreparaturklausel

Viele Mietverträge enthalten eine sogenannte Kleinreparaturklausel. Sie verpflichtet den Mieter, die Kosten für kleinere Reparaturen an Gegenständen zu tragen, die seinem häufigen Zugriff unterliegen, etwa Wasserhähne, Schalter oder eben auch Teile der Sanitärausstattung. Ob ein Siphon darunterfällt, hängt vom Einzelfall und der konkreten Klausel ab.

Voraussetzungen für die Wirksamkeit

Damit eine solche Klausel überhaupt greift, muss sie wirksam vereinbart sein. Üblicherweise gilt, dass die Klausel eine Obergrenze pro einzelner Reparatur enthält und zusätzlich eine jährliche Höchstgrenze. In der Rechtsprechung werden für die Einzelgrenze oft Beträge im Bereich von rund 100 Euro genannt, die Jahresgrenze wird häufig an einem kleinen Prozentsatz der Jahresmiete gemessen. Fehlt eine dieser Begrenzungen oder ist sie zu hoch angesetzt, kann die gesamte Klausel unwirksam sein.

Wichtig: nur kleine Reparaturen

Die Klausel deckt nur die reinen Reparaturkosten kleiner Bagatellschäden ab, nicht aber größere Instandsetzungen. Liegen die Kosten über der vereinbarten Einzelgrenze, muss der Mieter in der Regel nicht den übersteigenden Anteil und meist auch nicht den Gesamtbetrag tragen. Ob im konkreten Fall die Klausel greift, solltest du anhand deines Mietvertrags prüfen und im Zweifel beim Mieterverein oder einer Rechtsberatung klären.

Wenn der Mieter den Schaden verursacht hat

Anders sieht es aus, wenn der Schaden nicht durch normalen Verschleiß, sondern durch unsachgemäße Benutzung entstanden ist. Wer den Siphon zum Beispiel durch Gewalt beim Reinigen beschädigt oder aggressive Mittel falsch einsetzt, könnte für den Schaden haften. In diesem Fall greift die allgemeine Schadensersatzpflicht, unabhängig von der Kleinreparaturklausel. Bei einem schlicht durchgerosteten Siphon ist ein solches Verschulden aber die Ausnahme.

Austausch: So läuft der Siphon-Wechsel ab

Der Tausch eines Siphons ist handwerklich einfach und oft in 20 bis 30 Minuten erledigt. Zuerst einen Eimer unterstellen, dann die Verschraubungen lösen und den alten Siphon abnehmen. Beim Einbau des neuen Modells auf passende Dichtungen und festen, aber nicht überdrehten Sitz achten. Wer auf einen Kunststoff-Siphon umsteigt, hat künftig Ruhe vor Rost.

Ein neuer Kunststoff-Siphon kostet im Baumarkt etwa 10 bis 30 Euro. Wird ein Handwerker beauftragt, kommen Anfahrt und Arbeitszeit hinzu, sodass sich die Gesamtkosten häufig im Bereich von 80 bis 150 Euro bewegen. Als Mieter solltest du den Austausch in der Regel nicht eigenmächtig über einen teuren Notdienst abrechnen, sondern dem Vermieter Gelegenheit zur Beauftragung geben.

Fazit: Im Zweifel ist es Sache des Vermieters

Ein durchgerosteter Siphon ist in den meisten Fällen normaler Verschleiß und damit grundsätzlich vom Vermieter zu beheben. Eine wirksame Kleinreparaturklausel kann die Kosten in engen Grenzen auf den Mieter verlagern, deckt aber nur kleine Beträge ab und muss korrekt formuliert sein.

Melde den Schaden zügig und schriftlich, dokumentiere ihn mit Fotos und prüfe deinen Mietvertrag auf eine Kleinreparaturklausel. Bei Unsicherheiten hilft der örtliche Mieterverein oder eine Rechtsberatung weiter. Wer ohnehin an der Sanitärinstallation arbeitet, findet auch beim Thema Abflussrohr-Entlüftung hilfreiche Hinweise.

Häufige Fragen zum durchgerosteten Siphon

Muss der Vermieter den Siphon zahlen?

Bei normalem Verschleiß grundsätzlich ja, da die Instandhaltung der Mietsache Sache des Vermieters ist. Eine wirksame Kleinreparaturklausel kann kleine Beträge aber auf den Mieter umlegen.

Was ist eine Kleinreparaturklausel?

Eine Vertragsklausel, die kleine Reparaturen an häufig genutzten Teilen auf den Mieter umlegt. Sie ist nur wirksam, wenn sie eine Obergrenze pro Reparatur und eine Jahresgrenze enthält und nicht zu hoch angesetzt ist.

Ab wann haftet der Mieter?

Wenn er den Schaden selbst verursacht hat, etwa durch unsachgemäße Benutzung oder Gewalt. Reiner Rost durch Alterung ist dagegen kein Mieterverschulden.

Was kostet ein neuer Siphon?

Ein Kunststoff-Siphon kostet im Handel etwa 10 bis 30 Euro. Mit Handwerker liegen die Gesamtkosten häufig bei 80 bis 150 Euro inklusive Anfahrt und Arbeitszeit.

Sollte ich auf Kunststoff umsteigen?

Kunststoff-Siphons korrodieren nicht und sind daher langlebiger als alte Metallmodelle. Beim Austausch ist der Wechsel auf Kunststoff in den meisten Fällen sinnvoll.

Was tun, wenn der Vermieter nicht reagiert?

Melde den Mangel schriftlich mit Frist. Reagiert der Vermieter trotz Mängelanzeige nicht, solltest du dich an den Mieterverein oder eine Rechtsberatung wenden, bevor du selbst handelst.